Die Temporärarbeit - Le travail temporaire - Il lavoro temporaneo - Temporary work - Temporärarbeit - 50 Jahre Verband der Personaldienstleister der Schweiz - 50 years Swiss Association of Recruitment Agencies - 50 ans Union suisse des services de l'emploi - 50 anni Union svizzera dei prestatori die personale - Die Temporärarbeit Schweiz - Le travail temporaire Suisse - Il lavoro temporaneo Svizzeria - temporary work Switzerland - 50 Jahre swissstaffing - 50 ans de swissstaffing  - 50 anni di swissstaffing - 50 years of swissstaffing

Die Temporärarbeit. Im Klipp- und Klartext. Temporärarbeit ist nicht ein Sammelbegriff für jedwelche flexible, befristete Beschäftigung. Sondern eine gesetzlich klar geregelte Arbeitsform mit voller sozialer Absicherung.

Zurück zur Übersicht
Personaldienstleister: swissstaffing.ch/Mitglieder

Tipps vom Profi

Ist Temporärarbeit ein unsicheres Arbeitsverhältnis?

Ein unsicheres Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis ohne jeglichen Schutz, ohne die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln, und ist meistens von kurzer Dauer. Die Temporärarbeit ist damit nicht vergleichbar.
Die von den Personalvermittlern angebotenen Vertragsarten können – wie andere Vertragsarten in der Arbeitswelt – befristet oder unbefristet sein, ebenso wie die Tätigkeitsdauer kurz oder sehr lang sein kann. Es ist wichtig, hervorzuheben, dass die Temporärarbeit von vielen Unternehmen auch als Vorauswahlverfahren genutzt wird, um zu entscheiden, welche Mitarbeitenden direkt in die Unternehmensstruktur eingebunden werden.
Was den Schutz der Arbeitnehmenden betrifft, kann mit Gewissheit gesagt werden, dass alle Temporärarbeitenden von einem umfassenden Schutz profitieren. Es sei daran erinnert, dass der Personalverleih verschiedenen Bundesregelungen und seit 2012 auch einem von den Sozialpartnern stark angestrebten Gesamtarbeitsvertrag untersteht. In diesem Sinne ist der Schutz der Arbeitnehmenden bis ins kleinste Detail geregelt.

Was ist im Hinblick auf die soziale Sicherheit bei Temporärarbeit zu beachten?

Der Zugang zu den Säulen, auf denen das Sozialversicherungssystem unseres Landes beruht, ist für alle Arbeitnehmenden von grundlegender Bedeutung. Wie bereits erwähnt, werden alle Temporärarbeitenden durch die gleichen Regelungen geschützt wie alle anderen Arbeitnehmenden. Der Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih sieht ausserdem zusätzliche Schutzmassnahmen vor.
Die Temporärarbeitenden haben gleichwertigen Anspruch auf alle im schweizerischen Recht vorgesehenen Sozialversicherungsleistungen wie Vorsorge, Lohnausfallentschädigung bei Krankheit oder Unfall, Mutterschaftsurlaub, Arbeitslosengeld, Familienzulagen.

Werden Temporärarbeitende benachteiligt?

Benachteiligt gegenüber wem? In Bezug auf ihren früheren Status sind Temporärarbeitende wahrscheinlich eher nicht benachteiligt, falls sie zuvor arbeitslos waren.
Und gegenüber den anderen Arbeitnehmenden? Die soziale Sicherheit und das vermeintlich unsichere Arbeitsverhältnis wurden bereits thematisiert. Somit bleibt noch ein wichtiger Punkt übrig für alle, die einen Arbeitsvertrag unterschreiben: die finanziellen Konditionen. Ist die Gleichstellung in Bezug auf Lohn, Arbeitszeit, Ferien und Feiertage gewährleistet? Die Antwort ist ohne jeglichen Zweifel positiv.
Temporärarbeitende in Unternehmen, die zwangsläufig dem Gesamtarbeitsvertrag der entsprechenden Branche oder normalen kantonal-/bundesrechtlichen Arbeitsverträgen unterstellt sind, werden gleichbehandelt wie alle anderen Arbeitnehmenden in den besagten Branchen (z. B. Baugewerbe). Neben diesen Fällen gibt es auch Branchen, in denen der Gesamtarbeitsvertrag – obwohl gesetzlich nicht obligatorisch – durch eine branchenspezifische Kollektivvereinbarung von uns (z. B. Gesamtarbeitsvertrag Uhrenindustrie) verbindlich vorgeschrieben wird. Auch in diesem Fall sind die Temporärarbeitenden den Festangestellten gleichgestellt.
Was ist mit allen anderen Branchen? In diesem Fall ist der Schutz durch den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih gewährleistet, in dem die Lohnniveaus, die Arbeitszeiten, die Ferientage und die Feiertage geregelt sind. Abschliessend möchte ich auf einen weiteren wichtigen Punkt eingehen: Alle Temporärarbeitenden profitieren im Gegensatz zu vielen Festangestellten von einem Weiterbildungsfonds (temptraining). Dieser übernimmt bis zu CHF 4 000 der Kosten für eine Weiterbildung in einer anerkannten Ausbildungseinrichtung während eines Zeitraums von 12 Monaten.

Filippo Colombara, Verkaufsleiter bei der Work & Work SA

Die Work & Work SA bietet Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Suche von Festangestellten und der Vermittlung von Leihpersonal an. Diese Dienstleistungen richten sich an alle Fachkräfte und Unternehmen im Wirtschaftsgefüge der italienischsprachigen Schweiz. workandwork.ch