Die Temporärarbeit - Le travail temporaire - Il lavoro temporaneo - Temporary work - Temporärarbeit - 50 Jahre Verband der Personaldienstleister der Schweiz - 50 years Swiss Association of Recruitment Agencies - 50 ans Union suisse des services de l'emploi - 50 anni Union svizzera dei prestatori die personale - Die Temporärarbeit Schweiz - Le travail temporaire Suisse - Il lavoro temporaneo Svizzeria - temporary work Switzerland - 50 Jahre swissstaffing - 50 ans de swissstaffing  - 50 anni di swissstaffing - 50 years of swissstaffing

Die Temporärarbeit. Denn Stabilität braucht Flexibilität. Nur wenn Unternehmen in der Lage sind, Arbeitsspitzen oder krankheitsbedingte Ausfälle zu kompensieren, können sie gleich bleibende Leistungen garantieren.

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Tipps vom Profi

Wie setzt ein Unternehmen Temporärarbeit bei Personalengpässen am besten ein?

Bei häufigem Bedarf an Temporärarbeitenden oder Contractors empfiehlt es sich, ein passendes Beziehungsnetz mit definierten Prozessen und Rahmenverträgen zu pflegen. Solche Konzepte werden meist in der Einkaufs- oder HR-Abteilung ausgearbeitet und abgewickelt. Auf bevorstehende Personalengpässe durch erhöhte Arbeitsbelastung oder Personalausfälle kann so schnell und professionell reagiert werden.
Unternehmen, welche nur gelegentlich oder in Einzelfällen auf Temporärarbeitende zurückgreifen, sollten die Beratung von einem spezialisierten Verleihbetrieb in Anspruch nehmen. Dieser soll das Unternehmen danach aktiv durch den Temporäreinsatz begleiten.

Was kann ein Unternehmen dafür tun, dass sich Temporärarbeitende während ihres Einsatzes wohlfühlen?

Temporärarbeitenden entspricht es in der Regel am besten, wenn sie sich als integriertes Mitglied eines Teams oder Bereiches fühlen. Unternehmen sollten Temporärarbeitende deshalb wie Festangestellte behandeln, die sie langfristig in ihrem Unternehmen engagiert sehen möchten. Bei beidseitiger Zufriedenheit und Wertschätzung entstehen aus Temporärstellen nicht selten Festanstellungen.

Wer nimmt während des Einsatzes die Rolle des Arbeitgebers ein – Personaldienstleister oder Einsatzfirma?

Dem Personalverleih liegt ein Dreiecksverhältnis zugrunde. Darin involviert sind der Verleihbetrieb als rechtlicher Arbeitgeber, der Einsatzbetrieb, in welchem der Arbeitnehmer seinen Einsatz leistet sowie der Arbeitnehmer – auch Temporärarbeiter oder Contractor genannt. Der Personalverleiher schliesst mit den Temporärarbeitenden einen Arbeitsvertrag ab und zahlt ihnen den Lohn. Mit dem Einsatzbetrieb schliesst der Personalverleiher einen Verleihvertrag ab, in dem geregelt wird, wie viel der Einsatzbetrieb dem Personalverleiher für die zur Verfügung gestellten temporären Mitarbeitenden bezahlt.

Emanuel Kessler, Partner der kessler.vogler gmbh

Die kessler.vogler gmbh ist ein inhabergeführtes Unternehmen, das auf die Beratung, Selektion und den temporären Verleih von Fach- und Führungskräften für Banken und Finanzdienstleister spezialisiert ist. kesslervogler.ch