Herkunft - Geschichte - Histoire - Storia - Die Temporärarbeit - Le travail temporaire - Il lavoro temporaneo - Temporary work - Temporärarbeit - 50 Jahre Verband der Personaldienstleister der Schweiz - 50 years Swiss Association of Recruitment Agencies - 50 ans Union suisse des services de l'emploi - 50 anni Union svizzera dei prestatori die personale - Die Temporärarbeit Schweiz - Le travail temporaire Suisse - Il lavoro temporaneo Svizzeria - temporary work Switzerland - 50 Jahre swissstaffing - 50 ans de swissstaffing  - 50 anni di swissstaffing - 50 years of swissstaffing

2012: Temporärarbeitsfrieden. Der GAV Personalverleih ist ein ausgeklügeltes Regelwerk, das für Balance zwischen sozialer Sicherheit für Mitarbeitende und Flexibilität für Unternehmen sorgt.

Der GAV Personalverleih (GAVP) ist gültig für über 300'000 Arbeitnehmende. Damit ist er der grösste Gesamtarbeitsvertrag in der Schweiz und gilt mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bundesrat landesweit für alle Personalverleiher und über alle Branchen hinweg, in denen temporär gearbeitet wird. Dank einheitlicher Regeln bietet er Temporärarbeitenden entsprechende Sicherheiten. Er enthält verbindliche Standards für Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie grosszügige Regelungen im Bereich der Weiterbildung, der Branchenlösung für die Krankentaggeld-Versicherung und der beruflichen Vorsorge.

Und dank temptraining, dem Weiterbildungsfonds des GAV Personalverleih, profitieren Temporärarbeitende von subventionierten Weiterbildungen – durch finanzielle Unterstützung und Erwerbsausfallentschädigung. Temporärarbeitende haben so die Möglichkeit, sich in ihrem Beruf zu professionalisieren oder gänzlich neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Im Jahr 2016 bearbeitete temptraining über 12'000 Weiterbildungskurse. Im Vordergrund standen Kurse in den Bereichen Sprache, Bau, Verkehr und Logistik sowie Arbeitssicherheit.

Vom Start bis zur Inkraftsetzung des GAV Personalverleih wurde fünf Jahre hart und intensiv über das Regelwerk verhandelt. Die Herausforderung bestand darin, einen für alle Temporärarbeitenden einheitlichen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln, der sowohl die Eigenheiten dieser Arbeitsform als auch die Interessen der Personalverleiher gleichermassen berücksichtigt. Ebenso sollte die Gleichwertigkeit zu anderen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen aufrechterhalten bleiben. Im Frühling 2016 einigten sich die Sozialpartner auf eine Verlängerung und Anpassung des GAV Personalverleih mit Gültigkeit bis Ende 2018 – Vertragsparteien sind swissstaffing von der Arbeitgeberseite und von der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz und die Angestellten.

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