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Pensionen: 45 statt 65 Das 20. Jahrhundert war geprägt von festen, am Lebensalter orientierten Übergängen zwischen einzelnen Lebensphasen. Im 21. Jahrhundert treten flexiblere, am Individuum orientierte Übergänge an ihre Stelle. Das betrifft insbesondere den Pensionseintritt, bei dem die Lebensjahre an Bedeutung verlieren, und die Arbeitsjahre an Bedeutung gewinnen.

Für „Alter” gibt es keine einheitliche Definition. Wie es wahrgenommen wird, hängt stark von kulturellen, sozialen und individuellen Faktoren ab. Das chronologische oder kalendarische Alter, das durch das Geburtsdatum bestimmt wird, ist zwar gegeben; aber das soziale Alter, das von der Gesellschaft geprägt wird, und das institutionelle Alter, das der Gesetzgeber vorgibt (etwa für Mündigkeit und Rente), sind ständigen Wandlungen unterworfen. Vom biologischen Alter ganz zu schweigen – da kann schon die Tageszeit oder das Wetter dazu führen, dass man sich plötzlich viel älter oder jünger fühlt, als man laut Geburtsdatum ist.

Traditionell ist der Alterungsprozess stark durch ritualisierte Übergänge definiert. Über Jahrtausende orientierten sich die Gesellschaften dabei an biologischen Markern: mit Initiationsriten (wie Konfirmation oder Bar-Mizwa) zur Zeit der Pubertät, mit Paarzeremonien (wie der Hochzeit) zum Beginn der Familienphase oder Senioritätsgesten (wie Aufnahme in den Rat der Alten) nach Eintritt der Grosselternschaft.

Im 20. Jahrhundert wurden insbesondere Initiation und Seniorität stark auf feste Zahlen ausgerichtet: Der 18. Geburtstag markierte Volljährigkeit, Wahlrecht und Fahrerlaubnis, der 65. Geburtstag hingegen legte das Ende des Erwerbslebens und den Anfang des Pensionsalters fest.

Mit dem länger werdenden Leben und der steigenden Diversität der Lebensläufe und -entwürfe lösen sich im 21. Jahrhundert die ritualisierten Übergänge zusehends auf, und zwar in allen Lebensphasen. Jugendliche legen wenig Wert auf einen frühen Einstieg in den Erwachsenenstatus mit allen Rechten und Pflichten – die Trendforscher sprechen von „erweiterter Adoleszenz”. Ein Studium kann man mit 19 genauso beginnen wie mit 60, und die Familiengründung ist mit 20 ebenso möglich wie mit 30 oder 40.

Auch für den Austritt aus dem Erwerbsleben sieht der fliessende Lebensentwurf keinen klaren Übergang vor. Feste Altersgrenzen, wie sie heute noch in den meisten Staaten üblich sind, wirken zunehmend anachronistisch. Einen gangbaren Weg zur Flexibilisierung zeigte 2014 Deutschland auf: Das Renteneintrittsalter konnte für diejenigen vorverlegt werden („Rente mit 63”), die 45 Jahre sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung vorweisen konnten – ein grosser Schritt in Richtung einer Individualisierung des institutionellen Pensionsalters.

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